Anspruchsvoraussetzung für die SAPV ist:

  • Eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung
  • Ein komplexes Symptomgeschehen wie zum Beispiel aufwändige Wundversorgung, ausgeprägte Schmerzen und Atemnot

Für die Kostenübernahme benötigen wir eine Verordnung für die SAPV, die vom Haus- oder Facharzt ausgestellt werden muss.
Nach Entlassung aus dem Krankenhaus ist auch eine Verordnung durch den Krankenhausarzt möglich.
Hier wird auch festgelegt, ob nur eine Beratung oder eine weitere Versorgung gewünscht wird.
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach Prüfung des Anspruchs die SAPV, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Wir sind hier gerne behilflich.

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